Anwälte für Scheidungsrecht
Das Scheidungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Absatz 1 des BGB befasst sich grundsätzlich mit den Scheidungsvoraussetzungen.
Das neue Scheidungsrecht in Deutschland
Seit dem 01.09.2009 ist in Deutschland das neue Scheidungsrecht wirksam. In Bezug auf den Zugewinnausgleich, der bisher keine Schulden berücksichtigt hat, die ein Partner mit in die Ehe eingebracht hat, kann seitdem auch ein negatives Anfangsvermögen in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit einbezogen werden.
Während in der Vergangenheit zwar eine Auskunftsverpflichtung der Ehegatten über den Bestand des Endvermögens, jedoch keine Verpflichtung zur Vorlage von Belegen oder Dokumenten bestand, soll diese Verpflichtung nunmehr verhindern, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Endvermögen unzulässig mindert.
Im Versorgungsausgleich werden seit dem Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts alle Versorgungen und Anwartschaften, die ein Ehegatte während der Ehe erworben hat, ohne Umrechnung der Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen den Ehegatten geteilt.
Das Scheidungsverfahren
Das Scheidungsverfahren wird vom Familiengericht als Teil des Amtsgerichts verhandelt. Im Gegensatz zu anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht im Scheidungsverfahren die Pflicht der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der sogenannte Anwaltszwang, wobei ein Anwalt im Falle der einvernehmlichen Scheidung beide Parteien gleichzeitig vertreten kann. Auf Antrag können im Scheidungsverfahren auch andere damit im Zusammenhang stehende Familiensachen geregelt werden, wie z.B. die elterliche Sorge, der Umgang, der Unterhalt oder die Zuweisung der ehelichen Wohnung und des ehelichen Hausrats. Die Regelung des Versorgungsausgleichs ist im Scheidungsverfahren zwingend und ohne Antrag einer Partei erforderlich.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.